Fortiter in re, suaviter in modo.
Fortiter in re, suaviter in modo. 

Verteidigung in Steuerstrafsachen

 

Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind zwei unterschiedliche Welten. Es gibt zwar zahlreiche Verbindungen zwischen ihnen, aber es gelten unterschiedliche Gesetze. Es müssen unterschiedliche Regeln befolgt werden, wenn man von sich oder einem Dritten Schaden abwenden will.

 

Wird der steuerliche Berater mit Fragen des Steuerstrafrechts konfrontiert, so befindet er sich in einem für ihn meist unbekannten, zumindest aber ungewohnten Umfeld. Dasselbe gilt auch für Rechtsanwälte, die nicht entsprechend spezialisiert sind. Zwischen ihnen und dem steuerlichen Berater besteht jedoch der Unterschied, dass erstere mit dem Bereich des Straf- und Strafprozessrechts vertraut sind bzw. sein sollten und sich der steuerliche Berater im Steuerrecht auskennt.

 

Schwierig wird das Gebiet des Steuerstrafrechts dadurch, dass Kenntnisse beider Bereiche erforderlich sind, um für den Mandanten möglichst interessengerechte Ergebnisse zu erzielen. Selbst wenn diese Kenntnisse vorhanden sind, gehört ein Steuerstrafverfahren für steuerliche Berater nicht zum täglichen Geschäft. 

 

Hier unterstützen wir gern mit langjähriger Erfahrung - vom Zugriff der Steuerfahndung bis zum Finale vor dem Strafrichter.

Unsere Maxime lautet jedoch, den Letzteren gar nicht erst zu bemühen.

 

Hier finden Sie mich:

Rechtsanwalt J. Rosenberger I Fachanwalt für Steuerrecht
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